Beitragsordnung

§1 Beitrag

Der Beitrag wird gem. Satzung §5 von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist bis spätestens 31. März eines jeden Jahres für das laufende Jahr zu zahlen. Hierbei ist es lt. BGB unerheblich, ob der fällige Betrag in Rechnung gestellt wurde. Jedes Mitglied ist lt. Satzung von sich aus verpflichtet den Beitrag fristgerecht zu zahlen.

§2 Einzugsermächtigung/ Rechnung

Der Verein hat für die Beitragszahlung ein Konto eingerichtet, auf das die Beitragszahlungen geleistet werden. Nach Möglichkeit sollte jedes Mitglied eine Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung unterzeichnen. Damit wird bei Einlösung der Lastschrift eine termingerechte Zahlung garantiert.

Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben werden bei Nichtbezahlung bis 25.03. eines Jahres durch eine Rechnung an die Zahlungspflicht erinnert.

§4 Rücklastschriften

Wird eine Lastschrift von einer Bank nicht eingelöst, so werden die hierdurch entstehenden Gebühren dem jeweiligen Mitglied mit dem dann noch immer fälligen Beitrag in Rechnung gestellt.

§5 Zahlungsverzug

Ab dem 01.04. eines Jahres sind Mitglieder, die ihren Beitrag noch nicht gezahlt haben in Verzug.

§6 Mahnstufen

  1.  Zahlungserinnerung: Ab dem 15.04. erhalten die säumigen Mitglieder eine Zahlungserinnerung
  2.  1. Mahnung: Ab dem 01.05. erhalten die säumigen Mitglieder eine erste Mahnung mit Terminsetzung (Briefdatum + 14 Tage)
  3.  2. Mahnung: Ab dem 01.06. erhalten die säumigen Mitglieder eine zweite Mahnung mit der Androhung des Vereinsausschlusses gem. Satzung §4 Abs. 5. Es wird eine Mahngebühr in Höhe von € 7,00 erhoben. Ferner werden die säumigen Mitglieder bei den jeweiligen Verbänden abgemeldet. D. h. beim LJV incl. Hessenjäger.

4. Vereinsausschluss: Ab dem 01.07. können säumige Mitglieder durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§7 Wiederaufnahme nach Ausschluss

Die Wiederaufnahme in den Verein ist nur möglich, wenn der Ausschluss lediglich auf Grund nicht gezahlter Beiträge erfolgte und alle alten Forderungen des Vereins bezahlt wurden.

§8 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.01.2014 in Kraft.

Jahresbeiträge gem. Mitgliederversammlung vom 18. Januar 2014, geändert am 23.05.2015 durch Mitgliederversammlung TOP 11:

Mitglieder: € 25,00

Spätestens für 2015 wird die Mitgliedschaft beim Landesjagdverband Hessen (LJV, Hessen) angestrebt. Hierfür erfolgt die Abführung eines Beitrages von € 35,00 (Stand 2014) an den LJV, Hessen.

Aktion zur Gewinnung von Mitgliedschaften:

Um Mitgliedern von anderen Vereinen unterjährig, eine ordentliche Mitgliedschaft bei den „Darmstädter Jägern e.V.“ attraktiv zu gestalten, besteht die Möglichkeit, bereits im laufenden Jahr eine ordentliche Mitgliedschaft zu beantragen und hierfür eine á-conto Zahlung auf den Jahresbeitrag von mindestens € 35,00 zu leisten. Zum Oktober jeden Jahres erfolgt die Ummeldung beim Landesjagdverband Hessen, zu Beginn des darauffolgenden Jahres die Restzahlung des noch offenen Beitrages durch das Mitglied.